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Auflösung eines Jobsharings oder Topsharings

Wie bei anderen Arbeitsformen kann es auch beim Jobsharing oder Topsharing vorkommen, dass eine*r der Partner*innen die Stelle aus eigenem Antrieb oder unfreiwillig verlässt.

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass eine Partnerschaft aufgelöst wird: Umzug, Krankheit, ein spannendes Angebot für eine andere Stelle, Unzufriedenheit mit der Arbeit oder dem Unternehmen, Differenzen innerhalb des Tandems etc. Ausserdem kann immer auch der Fall eintreten, dass eine*r der beiden Partner*innen befördert wird, der oder die andere hingegen nicht.

 

Grundsätzlich sind beim Ausscheiden eines Partners bzw. einer Partnerin verschiedene Szenarien denkbar. Hier werden die vier praxisrelevantesten Varianten vorgestellt:

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  1. Die zurückbleibende Person übernimmt die Stelle zeitweilig oder permanent zu 100% oder (falls umsetzbar) zu 80%.

  2. Eine neue Partnerschaft wird vorübergehend oder permanent kreiert (neues Jobsharing bzw. Topsharing).

  3. Die Stelle wird neu als Vollzeitstelle ausgeschrieben. Die zurückbleibende Person erhält eine andere Teilzeitstelle.

  4. Eine Vollzeitstelle wird neu ausgeschrieben. Die zurückbleibende Person muss die Stelle aufgeben.

Umzug, Krankheit, ein spannendes Angebot für eine andere Stelle, Unzufriedenheit mit der Arbeit oder dem Unternehmen, Differenzen innerhalb des Tandems: Die Gründe für eine Auflösung können unterschiedlich sein.

Solche Szenarien sind unbedingt vor der Bewerbung innerhalb des Tandems und dann nachfolgend auch mit dem potentiellen Arbeitgebenden zu besprechen und zu klären. Sowohl Risiken als auch Erwartungshaltungen lassen sich dadurch offen legen und es kommt später zu keinem bösen Erwachen. Die Modalitäten beim Ausscheiden eines Partners bzw. einer Partnerin aus dem Unternehmen sind, wenn möglich, im Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten.

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Wichtig: Solche Szenarien vorher besprechen und schriftlich festhalten.

An dieser Stelle gilt es festzuhalten, dass Jobsharing- bzw. Topsharingpaare erfahrungsgemäss überdurchschnittlich loyal sind, die Fluktuation demzufolge vergleichsweise niedrig ist. Dies ist mehrheitlich dadurch bedingt, dass Job- und Topsharer*innen einen ausgeprägteren Sinn für soziale Beziehungen haben, äusserst motiviert und engagiert sind und oft eine grosse Dankbarkeit gegenüber dem Unternehmen hegen, welches ihnen dieses Arbeitsform ermöglicht. Hinzu kommt, dass Anstellungen im Jobsharing oder Topsharing noch immer Mangelware sind und die Partner*innen ihre Stelle deshalb auch nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

 

Vgl. auch PTO Broschüre (p. 19).

 

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Jobsharing- bzw. Topsharingpaare sind erfahrungsgemäss überdurchschnittlich loyal, die Fluktuation ist vergleichsweise niedrig.

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