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Definitionen zu Job Splitting, Jobsharing, Topsharing

Oft wird Job Splitting mit Jobsharing verwechselt. Obwohl beides Teilzeitarbeits-modelle sind, unterscheiden sie sich erheblich voneinander. Bis dato existieren jedoch keine gesetzlichen Definitionen zu diesen Begriffen. Untenstehende Definitionen basieren mehrheitlich auf den Bezeichnungen von PTO.

Du suchst nach einer alltagsnahen Erklärung der Begriffe? Dann schau Dir unseren Blogbeitrag an: "Jobsharing erklärt beim Spaghettikochen". ​

 

Job Splitting - "Herkömmliche" Teilzeitarbeit

Beim Job Splitting wird eine Vollzeitstelle in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt. Für die einzelnen, klar abgegrenzten Aufgabenbereiche sind Arbeitnehmende mit voneinander unabhängigen Teilzeitarbeitsverträgen einzeln zuständig – im Unterschied zum Jobsharing (siehe unten). Es besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit für Austausch oder Kooperation. Die "herkömmliche" Teilzeitarbeit kann somit als Resultat eines Job Splittings betrachtet werden: Ein abgegrenzter, unabhängiger Aufgabenbereich, der durch das Teilen einer Vollzeitstelle entstanden ist.

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Jobsharing 

Zwei oder mehrere Arbeitnehmende teilen sich eine Vollzeitstelle. Die Partner*innen arbeiten dabei so eng als Team zusammen, dass selbst sehr komplexe Jobs teilzeittauglich werden. Aufgaben und Arbeitszeiten teilen sich die Jobsharer*innen in der Regel selbständig untereinander auf. Die Gesamtverantwortung tragen sie gemeinsam. Oder anders formuliert: Nicht nur Kritik, sondern auch Lob werden geteilt. 

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Beim Jobsharing lassen sich zwei Formen unterscheiden: Hybrid und rein. Die reine Form wird heute allerdings nur noch selten praktiziert.​

  • "hybride" Form von Jobsharing (gängige Praxis)
    Bei dieser Form sind zwei Personen, die unterschiedliche Erfahrungen und Kompetenzen einbringen, für einen Job verantwortlich. Der Transfer von Kompetenzen findet nach und nach durch den Kontakt mit dem Gegenüber statt ("learning by doing"). Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt informell, basierend auf den unterschiedlichen Stärken. Einzelne Aufgaben sind austauschbar, es besteht jedoch eine gemeinsame Verantwortung für sämtliche Aufgaben. Jede Person verfügt über einen eigenen Teilzeitarbeitsvertrag.

    BEISPIEL: Bei unseren Inspirationen findest Du zahlreiche Geschichten und Videos zum hybriden Jobsharing.

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  • "reine" Form von Jobsharing (seltener)
    Zwei Personen, die sich in ihren Stärken und Kompetenzen stark ähneln ("Klone"), sind gemeinsam für einen Job verantwortlich. Die Aufgaben sind komplett austauschbar. Häufig werden die Arbeitsverträge zusammen mit einer einzigen Vertragsurkunde schriftlich abgeschlossen und die Jobsharingpartner*innen nutzen ein gemeinsames E-Mail-Konto .

    BEISPIEL: Dieses Modell wird vergleichweise selten umgesetzt. Früher kam reines Jobsharing vor allem bei Assistenzfunktionen vor. Assistenzperson A arbeitete z. B. jeweils am Morgen, Assistenzperson B übernahm am Nachmittag. Über Mittag fand eine kurze Übergabe statt. Die beiden teilten sich ein gemeinsames E-Mail Konto und führten die gleichen Aufgaben aus, einfach zu unterschiedlichen Zeiten.

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​Topsharing (teils auch "Co-Leadership" oder "geteilte Führung" genannt)

Der Begriff wurde 1998 durch Julia Kuark und ihren Kollegen Hans Ulrich Locher geprägt. Die Jobsharingpartner*innen teilen nicht nur den Job, sondern tragen gemeinsam eine hohe Verantwortung, die das Führen von Mitarbeitenden einschliesst. Analog zum Jobsharing kann auch hier zwischen hybrider und reiner Form unterschieden werden. Die hybride Form ist jedoch mittlerweile die Norm.

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BEISPIEL: Leitung Elternnotruf – wie die beiden Frauen organisiert sind, erfährst Du im #seeingisbelieving Blogbeitrag. Melde Dich für den Newsletter an, damit Du auf dem Laufenden bleibst. Weitere Geschichten und Videos zu Topsharing findest Du bei unseren Inspirationen.
 

Topsharing.tif
Topsharing.tif

Tandem

Zwei Personen, die im Jobsharing- oder Topsharingmodell miteinander arbeiten.

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