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  • AutorenbildKarin Ricklin

Entweder wir beide, oder keine!

Nach zehn Jahren auf der Ebene «Vorgesetzte – Stellvertreterin» wechselten die beiden Pionierinnen Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug in eine ebenbürtige Co-Leitung. Seit dem 1. Juli 2021 üben sie die Rolle der Ersten Staatsanwältin des Kantons Basel-Landschaft erfolgreich im Tandem aus. Das Beispiel zeigt; Topsharing funktioniert auch auf höchster Ebene. Ein Gespräch über gegenseitige Abhängigkeiten, Erfolgsdruck und die Vorteile von Komplementarität.

Portrait Bannwarth und Krug
Bildquelle: Sabrina Stäubli

Seit dem 1. Juli 2021 teilen sich Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug das Amt der Ersten Staatsanwältin im Baselbiet zu je 50%. Die beiden Pionierinnen verfügten bereits vor dem Start in ihre Co-Leitung über fundierte Job- und Topsharing Erfahrung. Bannwarth arbeitete nach der Geburt ihrer Tochter während 7 Jahren als Leitende Staatsanwältin im Topsharing. Krug, damalige Stellvertreterin und langjährige Mitarbeiterin von Bannwarth, zählte vor der Zusammenarbeit mit Bannwarth zu den ersten Personen im Kanton Basel-Landschaft, die Jobsharing ausübten. Gemeinsam mit ihrer damaligen Kollegin teilte sie sich nach der Geburt des ersten Sohnes die Stellvertretung des Statthalters im 50%-/50%- Jobsharing.

Bannwarth war es schliesslich, welche die Idee des Topsharings ins Spiel brachte. Da sich die beiden im Rahmen ihrer langjährigen Zusammenarbeit kennen- und schätzen gelernt hatten und vom Modell überzeugt waren, kamen sie gemeinsam zum Schluss; «entweder wir beide, oder keine». Eine solche Kandidatur stellte ein Novum dar und entsprechend gab es – nebst des ordentlichen Bewerbungsverfahrens – auch rechtliche Hürden zu meistern. Am Ende hat der Landrat dem Topsharing jedoch zugestimmt und die beiden Kandidatinnen gewählt.


Karin Ricklin: Frau Krug, Sie haben 7 Jahre als Stellvertreterin unter der Co-Leitung von Frau Bannwarth und ihrer damaligen Tandem-Partnerin gearbeitet. Die Wahrnehmung eines Topsharings aus Sicht der Mitarbeitenden ist Ihnen somit bestens vertraut. Was erachten Sie bei der Einführung und der Umsetzung eines Topsharings aus diesem Blickwinkel als zentral?


Patrizia Krug: Es ist wichtig, dass immer eine der beiden Personen erreichbar ist. Jacqueline Bannwarth und ich haben uns bewusst für eine gemeinsame E-Mail-Adresse sowie eine gemeinsame Telefonnummer entschieden. Somit brauchen sich unsere Mitarbeitenden nicht zu überlegen, wer von uns beiden wann arbeitet oder wer wofür zuständig ist. Weiter ist es essenziell, dass das Tandem als gleichwertig wahrgenommen wird und z. B. nicht immer nur eine Person im Rampenlicht steht, während die andere im stillen Kämmerlein sitzt. Bei Themen, die sich an unsere Mitarbeitenden richten, treten wir daher immer gemeinsam auf.

Jacqueline Bannwarth: Damit verbunden ist der Vorteil, dass die Mitarbeitenden jeweils auswählen können, an wen von uns beiden sie sich wenden wollen. Die einen haben einen leichteren Zugang zu Patrizia Krug, die anderen eher zu mir.


Diesen Vorteil hat auch das Topsharing-Duo Alexander und Rahel betont. Sehen Sie rückblickend weitere Punkte, die hinsichtlich Kommunikation von besonderer Relevanz sind?


PK: Obwohl wir die Aufgaben untereinander aufgeteilt haben, sahen wir bewusst davon ab, den Mitarbeitenden die konkrete Aufteilung zu kommunizieren. Dies würde unserem bereits erwähnten Credo entgegenlaufen; die Mitarbeitenden sollen sich einfach und unkompliziert an die Person wenden können, die anwesend ist. Die Triage nehmen wir selbst vor.

JB: Wir stehen regelmässig auch mit externen Partnerbehörden in Kontakt. Die grösste Frage lautete dort zu Beginn unseres Topsharings; «an wen von beiden soll ich mich nun wenden?» Ebenso brachten Kritiker:innen den Punkt wiederholt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf. Für uns stand fest; die Interaktion mit uns soll sich so anfühlen, als ob man nur mit einer Person im Kontakt stünde. Mit dem beschriebenen Vorgehen können wir dies gewährleisten.

 

«Für uns stand fest; die Interaktion mit uns soll sich so anfühlen, als ob man nur mit einer Person im Kontakt stünde.»

 

KR: Sie haben einen Rollenwechsel vollzogen. Nachdem Sie sieben Jahre auf der Ebene «Vorgesetzte – Stellvertreterin» zusammengearbeitet hatten, wechselten Sie mit dem Topsharing auf die Ebene zweier gleichgestellter Co-Leiterinnen. Wie haben Sie diesen Wechsel erlebt?


PK: Eine ähnliche Frage wurde mir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gestellt: «Wie wollen Sie sich aus der Rolle der Stellvertreterin emanzipieren»? Bevor die Frage aufkam, war dies für mich kein Thema. Jacqueline Bannwarth und ich lebten nie die klassische «Stellvertreterin – Vorgesetzte» Beziehung, sondern agierten auf Augenhöhe. Wovor ich zu Beginn etwas Respekt hatte, waren meine neuen Aufgaben als Erste Staatsanwältin und die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung. Frau Bannwarth agierte bereits vorher auf dieser Ebene, ich kam nun als die neue Vorgesetzte hinzu. Da ich die Personen in der Geschäftsleitung jedoch seit Jahren kannte und über genügend Selbstbewusstsein verfüge, war dies im Endeffekt kein Problem. Die Geschäftsleitung hat mich sofort akzeptiert als neue Vorgesetzte.

 

«Wovor ich zu Beginn etwas Respekt hatte, war die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung. Jacqueline Bannwarth agierte bereits vorher auf dieser Ebene, ich kam nun als die neue Vorgesetzte hinzu.»

 

JB: Das Spezielle an unserem Job ist, dass wir gewählt werden. Unsere Kandidatur war in den Medien präsent und wurde zu einem gewissen Grad auch öffentlich verhandelt. Das ist vielleicht der Unterschied zur Privatwirtschaft. Dort sitzt am Tag X eine neue Person im Büro und der Eintritt wird einmalig angekündigt. Unser Topsharing war praktisch ein Dauerthema. Der Vorteil dabei war, dass sich alle permanent damit auseinandersetzten und es am Schluss klar war, dass Patrizia Krug gemeinsam mit mir die Erste Staatsanwältin ist.


KR: Bei der Recherche fiel mir auf, dass Vertrauen für Sie beide einen grossen Stellenwert einnimmt. Was erachten Sie mit Ihrer langjährigen Topsharing-Erfahrung als weitere zentrale Voraussetzungen, damit das Modell gelingen kann?


JB: Vertrauen ist essenziell. Daraus leiten sich weitere Aspekte ab; ich muss mich z. B. zu 100% auf die andere Person verlassen können. Nebst Verlässlichkeit muss auch die gegenseitige Loyalität gegeben sein und die Arbeitseinstellung übereinstimmen. Ebenso erleichtern gemeinsame Werte die Zusammenarbeit. Der Arbeitsstil indessen kann komplett unterschiedlich sein. Ich z. B. bin eher ein Morgenmensch und arbeite daher meistens am Morgen. Patrizia Krug hingegen ist ein Nachtmensch und erledigt vieles am Abend oder in der Nacht. Ebenso gehen wir Themen unterschiedlich an, bringen andere Perspektiven ein. Das empfinde ich als sehr befruchtend; wenn ich sehe und höre, wie Frau Krug etwas angeht, kann ich meine eigene Sichtweise reflektieren. Wir sind nicht immer derselben Meinung, am Schluss einigen wir uns jedoch immer und gelangen dadurch zu besseren Lösungen.

 

«Wir sind nicht immer derselben Meinung, am Schluss einigen wir uns jedoch immer und gelangen dadurch zu besseren Lösungen.»

 

PK: Idealerweise ergänzen sich die beiden Personen zudem in ihren Vorlieben und Fähigkeiten, wie es bei uns der Fall ist. Will man sich mit einer fremden Person auf eine Stelle bewerben, sollte im Vorfeld ausreichend Zeit für das gegenseitige Kennenlernen eingeplant werden. Ich selbst bin mir nicht sicher, ob ich mich unter solchen Umständen für eine Topsharing-Position bewerben würde.


KR: Das gegenseitige Ergänzen ist ein Punkt, den viele Tandems als zentralen Vorteil herausstreichen. Inwiefern sehen Sie einander fachlich wie auch persönlich als ideale Ergänzung?


PK: Jacqueline Bannwarth ist eine extrem strukturierte Person. Verglichen mit mir denkt sie strategischer. Ebenfalls ist sie es, die unsere Aufgaben eher im Blick hat und diese auch schneller angeht als ich. Beim Start unseres Topsharings hatte ich noch praktisch keine Erfahrung in der Projektarbeit, sie hingegen war bereits in den grossen Projekten der Staatsanwaltschaft involviert und ist dort auch weiterhin eingebunden. Ich im Gegenzug bin immer operativ tätig gewesen, kenne mich sehr gut mit Strafuntersuchungen aus und decke somit diesen Teil ab. Vom persönlichen Aspekt her schätze ich es sehr, dass ich bei Frau Bannwarth immer weiss, woran ich bin und mir sicher sein kann, dass sie mich nicht anlügt. Ich kenne sie mittlerweile so gut, dass ich ihr in einer Sitzung ansehe, was sie zu einem spezifischen Thema denkt. Ein weiterer Aspekt liegt im Netzwerk; Jacqueline Bannwarth hat aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Leitende Staatsanwältin zahlreiche Verbindungen zu unseren Partnerorganisationen, ich wiederum bin durch meinen Mann in der Politik stärker vernetzt. Wir können dadurch, verglichen mit einer Einzelleitung, breiter präsent sein.

 

«Jacqueline Bannwarth hat aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Leitende Staatsanwältin zahlreiche Verbindungen zu unseren Partnerorganisationen, ich wiederum bin durch meinen Mann in der Politik stärker vernetzt. Wir können dadurch, verglichen mit einer Einzelleitung, breiter präsent sein.»

 

JB: Was Patrizia Krug sagte, gilt auch umgekehrt. Frau Krug ist fachlich äusserst stark. Auch ihre Verlässlichkeit schätze ich sehr; ich weiss, dass wir alles zu zweit besprechen können und gemeinsam durchstehen. Das ist eine grosse Erleichterung in dieser verantwortungsvollen Position. Bei anspruchsvollen Situationen wie z. B. schwierigen Personalgeschäften weiss man: da ist eine Person an der Seite, mit der ich mich besprechen kann, die mir offen und ehrlich die Meinung sagt und schliesslich gemeinsam mit mir zu einem Entscheid kommt. Diese Form der Zusammenarbeit ist nicht mit jeder Person möglich, bei Patrizia Krug und mir jedoch funktioniert das und umschreibt gleichzeitig auch die Art und Weise, wie wir unser Topsharing verstehen.


KR: Topsharing entlastet - auch dies ein Punkt, den wir immer wieder von Tandems hören. Sehen Sie weitere Vorteile des Modells für Arbeitgebende wie auch Arbeitnehmende?


PK: Wenn ich in die Welt blicke, dürfte ein:e Tandempartner:in auch anderen Führungspersonen gut tun (lacht). Ich kann nicht nachvollziehen, wieso ein Topsharing als Gefahr und nicht als Chance gesehen wird. «Macht ist nicht teilbar» - das war ein grosses Thema bei unserer Kandidatur. Diese Diskussion haben wir nie verstanden. Für uns stehen die bereits erwähnten Vorteile im Vordergrund.

JB: Ein weiterer Vorteil ist, dass wir - verglichen mit einer Einzelperson - eine grössere Palette an Fachwissen anbieten. Man erhält mit uns quasi zwei Spezialistinnen zum Preis von einer. Ausserdem vertreten wir uns in einem gewissen Rahmen selbst, obwohl wir über einen offiziellen Stellvertreter verfügen. Dies spart Zeit, da wir den Stellvertreter deutlich umfassender instruieren müssten, gleichzeitig steigt dadurch unsere Verfügbarkeit.

 

«Man erhält mit uns quasi zwei Spezialistinnen zum Preis von einer.»

 

KR: Job- und Topsharing bieten zahlreiche Vorteile, das Modell ist jedoch auch mit Herausforderungen verbunden, so z. B. die gegenseitige Abhängigkeit. In Ihrem Fall ist diese besonders stark ausgeprägt: Der Landrat hat beschlossen, dass sich das Arbeitsverhältnis mit Ihnen auflöst, sobald eine von beiden ausscheidet. Wie gehen Sie mit dieser Abhängigkeit um?

PK: Diesen Aspekt mussten wir uns bereits während des Bewerbungsverfahrens überlegen, zumal dort die Frage aufkam, ob wir den Job auch alleine übernehmen würden. Jacqueline Bannwarth und ich entschieden uns, den Job nur zu Zweit oder gar nicht anzunehmen. Eine Einzelleitung kam für uns beide nicht in Frage. Einerseits waren bzw. sind wir überzeugt vom Modell Topsharing. Andererseits konnten wir uns zu diesem Zeitpunkt aufgrund der persönlichen Situation, beide mit schulpflichtigen Kindern, kein anderes Modell vorstellen. Für mich ist diese Abhängigkeit im Alltag nicht präsent. Natürlich ist es möglich, dass eine von uns aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet oder wider Erwarten den Job nicht mehr ausüben möchte. Dann ist die Andere aber vielleicht in einer Lebenssituation, in welcher sie sich auch alleine bewerben kann. Wenn wir jetzt einen guten Job machen, stehen die Chancen gut, dass auch eine von uns alleine wieder gewählt wird.

 

«Einerseits waren bzw. sind wir überzeugt vom Modell Topsharing. Andererseits konnten wir uns zu diesem Zeitpunkt aufgrund der persönlichen Situation, beide mit schulpflichtigen Kindern, kein anderes Modell vorstellen.»

 

JB: Diese Regelung war nicht unser Wille, sondern jener der Wahlbehörde. Wir hatten keinen Einfluss darauf, sondern es galt: «take it or leave it». Da wir die Stelle unbedingt im Topsharing ausüben wollten, nahmen wir diesen Kompromiss in Kauf.


KR: Sie arbeiten im 50%/50% Topsharing. Am Montag und Freitag hat jeweils eine von Ihnen beiden ihren freien Tag, den Rest der Woche teilen Sie sich halbtägig untereinander auf. Die Überlappungszeit beträgt lediglich einzelne Stunden. Wie organisieren Sie sich?


JB: Je nach Situation handhaben wir das unterschiedlich. Die Mitarbeitendengespräche z. B. sind untereinander aufgeteilt, wir bereiten diese aber gemeinsam vor. Bei Geschäftsleitungssitzungen sind wir aufgrund einer Reorganisation aktuell beide anwesend, dies kann sich jedoch in Zukunft noch ändern.

PK: Die bilateralen Gespräche mit den Leitenden Staatsanwält:innen, welche alle zwei Monate stattfinden, führen wir ebenfalls zu zweit durch. Wir haben allerdings aus den Anfangsmonaten gelernt, dass wir Überstunden zeitnah kompensieren müssen und dass es in Ordnung ist, wenn an einem Nachmittag auch einmal niemand da ist oder eine von uns beiden früher nach Hause geht. Wären wir in einer Einzelleitung tätig, gäbe es auch Zeitfenster, in denen niemand da ist. Mittlerweile setzen wir das Kompensieren von Überstunden konsequenter um und ich habe nicht den Eindruck, dass sich jemand daran stört.

 

«Wir haben allerdings aus den Anfangsmonaten gelernt, dass wir Überstunden zeitnah kompensieren müssen und dass es in Ordnung ist, wenn an einem Nachmittag auch einmal niemand da ist oder eine von uns beiden früher nach Hause geht.»

 

KR: Auf neuen Job- und Topsharing-Duos lastet generell ein gewisser Erfolgsdruck. Je höher sich das Tandem in der Hierarchie befindet, umso intensiver wird dieser Druck. Bei Ihrer Wahl war dies sehr stark spürbar. Wie erleben Sie die Situation heute? Werden Sie immer noch sehr kritisch beäugt, oder hat sich mittlerweile eine gewisse Normalität eingestellt?


JB: Verglichen mit dem Start ist ein gewisser courant normal eingetreten. Aber wir sind uns bewusst; dadurch, dass wir alle vier Jahre zur Wahl antreten, stehen wir politisch weiterhin unter Beobachtung.

PK: Ich fühle mich noch unter Beobachtung, aber akzeptiert (lacht). Was mich zu Beginn sehr gestört hat ist die Dominanz vom Modell Topsharing. Unsere fachlichen Qualifikationen und der Mehrwert für den Kanton durch unsere Wahl gerieten dadurch stark in den Hintergrund. Ich hoffe, dass sich der Fokus bei der nächsten Wahl stärker auf unsere Qualifikation und darauf, was wir erreicht haben, richtet.

JB: Wir stellen auch positive Entwicklungen fest. Der Inspektionsbericht der Fachkommission «Aufsicht über die Staatsanwaltschaft» kam zum Schluss, dass das Topsharing sehr gut funktioniere. Insbesondere vor dem Kontext, dass die gleiche Fachkommission dem Konzept zu Beginn kritisch gegenüberstand, ist dies ein schöner Erfolg.


KR: Welchen Tipp geben Sie Personen, die sich ebenfalls für Topsharing interessieren?


PK: Sieht ein:e Mitarbeitende:r eine ausgeschriebene Stelle im Unternehmen, so gilt es, proaktiv auf die vorgesetzte Person zuzugehen und die Idee vom Topsharing einzubringen. Ich stelle oft fest, dass Vorgesetzte dieses Modell (noch) nicht auf dem Radar haben. Gleichzeitig gilt es, sich als Tandem im Voraus ausreichend Gedanken zur Stelle zu machen, sich fundiert miteinander auszutauschen und gut vorbereitet in den Bewerbungsprozess zu starten.

JB: Für ein Topsharing benötigt es Mut, Durchhaltevermögen und Beharrlichkeit. Man darf sich nicht gleich abschrecken lassen vom ersten «nein» oder von Aussagen wie «bei uns geht das sowieso nicht». Es gibt inzwischen zahlreiche Beispiele und Literatur dazu, die zeigen, dass das Modell in unterschiedlichen Settings funktioniert.

 

«Für ein Topsharing benötigt es Mut, Durchhaltevermögen und Beharrlichkeit. Man darf sich nicht gleich abschrecken lassen vom ersten `nein` oder von Aussagen wie `bei uns geht das sowieso nicht`.»

 

PK: An dieser Stelle noch ein Aufruf an die Vorgesetzten: Schreibt Führungspositionen nicht nur in Teilzeit aus. Weitet das Spektrum noch stärker aus und schreibt z. B. «Topsharing ebenfalls willkommen».


KR: Herzlichen Dank für dieses Gespräch und Ihre Zeit. Wir wünschen Ihnen beiden weiterhin viel Erfolg bei Ihrem Wirken und insbesondere auch in Ihrer bedeutsamen Rolle als inspirierende Vorbilder für Topsharing.

 

Zu den Interviewpartnerinnen:

Jacqueline Bannwarth ist 53 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter. Sie wohnt in Muttenz BL. Nach dem Gymnasium studierte sie an der Universität Basel Jurisprudenz. Nach dem Studium absolvierte sie verschiedene Volontariate im Kanton Basel-Landschaft und trat danach eine Stelle als Untersuchungsbeamtin beim damaligen Statthalteramt Laufen an. Es folgte die Wahl zur stellvertretenden Statthalterin und im Jahr 2002 die Wahl zur Statthalterin des Bezirks Laufen. Diese Funktion übte sie bis zum Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 und der damit verbundenen Reorganisation der Strafverfolgungsbehörden aus. Vor ihrer Wahl zur Ersten Staatsanwältin leitete sie als Leitende Staatsanwältin eine Hauptabteilung. In Ihrer Freizeit ist Jacqueline Bannwarth gerne mit dem Familienhund unterwegs.


Patrizia Krug ist 51 Jahre alt, verheiratet und Mutter zweier Söhne. Sie wohnt in Arlesheim BL. Nach dem Gymnasium studierte sie an der Universität Basel Jurisprudenz. Nach einem Volontariat auf der Jugendanwaltschaft Baselland trat sie 1998 eine Stelle als Untersuchungsbeamtin beim damaligen Statthalteramt Liestal an. Nach einem Wechsel zum Statthalteramt Arlesheim im Jahr 2003, arbeitete sie dort zuerst als Abteilungsleiterin und danach als Statthalter-Stellvertreterin. Mit Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 trat sie die Funktion als Stellvertretende Leitende Staatsanwältin an und wurde die Stellvertreterin von Jacqueline Bannwarth. Ihre Freizeit widmet der Filmfan Patrizia Krug gerne der Cinematografie sowie dem Drehbuchschreiben. Zudem engagiert sie sich als Co-Präsidentin des Basler Marionet

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